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Schuleinschreibung 2022

Bekanntmachung

Am Montag, 14. März, Dienstag, 15. März sowie

Mittwoch, 16. März und Donnerstag, 17. März 2022

findet jeweils von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

 auf dem Gelände der Grundschule am Mönchsturm Hammelburg
(„Drive-in-Fenster“ großer Pausenhof)

die Schulanmeldung statt.

 Anzumelden sind alle Kinder
- mit Wohnsitz in Hammelburg oder Ortsteil -

 - die bis zum 30. September 2022 mindestens 6 Jahre alt sind.

- die im Vorjahr (2021) zurückgestellt wurden bzw. die Korridorregelung nutzten;
  der Zurückstellungsbescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen.

-  die auf Antrag der Erziehungsberechtigten zurückgestellt werden sollen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

 Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

 Einschulungskorridor“:
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.

 Die Schule berät die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2022 schriftlich mitteilen. Geben die Eltern bis 11. April 2022 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

 Ebenfalls angemeldet werden können Kinder
- auf Antrag der Erziehungsberechtigten -

- die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 geboren sind.
  Die Schule kann einen Test anordnen.

- die zwischen 1. Januar 2017 und 30. Juni 2017 geboren sind
(vorzeitige Schulaufnahme).
Diese Kinder müssen sich einer
schulpsychologischen Untersuchung
unterziehen.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich zur Schulanmeldung kommen.

 Ich bitte die Erziehungsberechtigten, telefonisch einen Termin (Dauer ca. 20 Minuten) für die Anmeldung zu den u. a. Zeiten zu vereinbaren:

 

Tag

Zeitfenster

Montag, 14. März 2022

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Dienstag, 15. März 2022

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwoch, 16. März 2022

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag, 17. März 2022

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Unser Sekretariat ist an Schultagen
montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt  (
09732/78546-100)

 Die Kinder werden nicht zur Anmeldung mitgebracht.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Stammbuch der Familie und die Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. des Kinder- oder Hausarztes (falls schon vorhanden) zur Vorlage bei der Schule mitzubringen. Hilfreich wäre es, wenn Sie ebenfalls das Impfbuch mitführen, da wir den Masernschutz Ihres Kindes dokumentieren müssen.

Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Vorlage einer Urkunde belegt werden.

 Der Termin für einen evtl. Schulfähigkeitstest wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.

Zum Schutz aller, bitten wir Sie um das Tragen einer FFP2-Maske, wenn Sie an das „Drive-in-Fenster“ kommen.

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