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Unsere Schule

Bekanntmachung zur Schulanmeldung 2025

Bekanntmachung

 Am Montag, 10. März, Dienstag, 11. März sowie

Mittwoch, 12. März, Donnerstag, 13. März und Freitag, 14. März 2025 

findet jeweils von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr 

an der Grundschule am Mönchsturm Hammelburg die Schulanmeldung statt. 

Anzumelden sind alle Kinder
- mit Wohnsitz in Hammelburg oder Ortsteil -

  • die bis zum 30. September 2025 mindestens 6 Jahre alt sind.
  • die im Vorjahr (2024) zurückgestellt wurden bzw. die Korridorregelung nutzten;
    der Zurückstellungsbescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen.
  • die auf Antrag der Erziehungsberechtigten zurückgestellt werden sollen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Bitte beachten Sie folgende Regelungen: 

Einschulungskorridor“:
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.

  • Die Schule berät die Erziehungsberechtigten; diese entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
  • Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens Freitag, 11. April 2025 schriftlich mitteilen. Geben die Eltern bis 11. April 2025 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. 

Ebenfalls angemeldet werden können Kinder
- auf Antrag der Erziehungsberechtigten -

  • die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 geboren sind.
    Die Schule kann einen Test anordnen.
  • die zwischen 1. Januar 2020 und 30. Juni 2020 geboren sind
    (vorzeitige Schulaufnahme).
    Diese Kinder müssen sich einer
    schulpsychologischen Untersuchung
    unterziehen.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich zur Schulanmeldung kommen. 

Ich bitte die Erziehungsberechtigten, telefonisch einen Termin (Dauer ca. 20 Minuten) für die Anmeldung zu den u. a. Zeiten zu vereinbaren: 

Tag

Zeitfenster

Montag, 10. März 2025

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Dienstag, 11. März 2025

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwoch, 12. März 2025

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag, 13. März 2025

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Freitag, 14. März 2025

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Unser Sekretariat ist an Schultagen
montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
und freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt
Tel.  09732/78546-100

Die Kinder werden zur Anmeldung mitgebracht.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Stammbuch der Familie und die Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. des Kinder- oder Hausarztes (falls schon vorhanden) zur Vorlage bei der Schule mitzubringen oder ein anderer Nachweis (z. B. Impfbuch), da wir den Masernschutz Ihres Kindes dokumentieren müssen.

Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Vorlage einer Urkunde (Negativattest Sorgerecht) belegt werden. 

Der Termin für einen evtl. Schulfähigkeitstest wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.

Hammelburg, 10. Januar 2025 

Simone Albert, Rektorin

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